Mallorca Immobilien



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Mallorca Immobilien

Natürlich ist Mallorca eine Reise wert, aber ebenso natürlich ist die wunderschöne Insel mittlerweile auch für viele Zweit- oder Erstwohnsitz geworden.

Viele Deutsche haben dem Dauerregen in ihrer Heimat „Adios“ gesagt und sind hier dauerhaft sesshaft geworden. Andere lieben diese Insel gar so sehr, dass sie zwar ihren wöchentlichen Arbeitsalltag noch in Deutschland absolvieren, aber an jedem Wochenende einen Flug auf die Insel buchen, um diese Lebensqualität zu genießen.

All dies ist in der heutigen Zeit möglich: Das beschauliche Leben im Rhythmus des Landes, aber auch das betriebsame Hereinschauen auf Zeit.

Vor allem die Hauptstadt Palma bietet eine einmalige Atmosphäre. Prachtvolle Boulevards, kleine Parks und eine Altstadt, in der es immer wieder Ecken gibt, an denen die Ruhe der Jahrhunderte anwesend zu sein scheint.

Shopping-Straßen mit gemütlichen Tapas-Bars komplettieren das Angebot. Wer eher die Ruhe sucht, ist in vielen anderen Gebieten der Insel gut aufgehoben. Denken Sie einmal an die ruhigen Dörfer im Inselinnern, oder an das wunderschöne Calvia im Südwesten, das in einer prächtigen Landschaft liegende Sóller, oder Sa Pobla, quasi im Gemüsegarten Mallorcas angesiedelt.

Da reicht nicht ein Urlaub, um alles wirklich kennen zu lernen. Die meisten Besucher kommen wieder. Und vielleicht wächst im Laufe der Zeit der Wunsch, hier ein Ferienhaus zu besitzen, eine Finca, oder eine luxuriöse Villa.

Wird dieser Wunsch stärker, sollte sich vor allem über seine Bedürfnisse und Wünsche klar werden, wenn man auf dieser so vielfältigen Insel heimisch werden möchte.

Sucht man in die Nähe des lebhaften Partylebens, ist man vielleicht an der Südküste gut aufgehoben, liebt man mehr die Einsamkeit und die sagenhafte Natur der Insel, bietet sich der nördliche Teil an.

Doch den Zauber von Mallorca macht es auch aus, nicht alles in festen Kategorien eingeteilt zu sehen. Auch die so genannten Partyzonen bieten öfter als man denkt stille Fleckchen, zum Beispiel die Gegen um den Traumstrand Es trenc. Hier haben auch einige Deutsche ihr absolutes Traumziel entdeckt.

Hat man seine Lieblingsgegend erkannt, geht es an die Entscheidung, welcher Art die neue Mallorca Immobilie sein soll, welche örtliche Lage bevorzugt ist.

Vom kleinen Stadthaus bis zum großen Landgut bietet die Insel die ganze Bandbreite neuer und traditioneller Bauweisen an: Dabei kann es durchaus reizvoll sein, auch einmal aus dem Blickwinkel eines längeren Aufenthaltes darüber nachzudenken, vielleicht innerhalb eines Ortes seine Lieblingsimmobilie zu entdecken.

Sinnvoll ist es natürlich, vor Vertragsabschluss mit einem Makler seines Vertrauens das Objekt einmal gründlich anzusehen.

Tipp: Um hier noch offene Fragen abklären zu können, sollte auch der Verkäufer der Mallorca Immobilie anwesend sein.



Ist nun die Entscheidung für ein Objekt (z.B. für Ferienhäuser auf Mallorca) gefallen, kommen automatisch die ernsten Fragen rechtlicher Art auf den Tisch.

Doch dabei helfen erfahrene deutsche Makler. Das deutsche Immobilienrecht unterscheidet sich zwar nicht grundlegend vom spanischen, jedoch gibt es in Spanien zum Beispiel keine Pflicht zur notariellen Beurkundung von Immobilienkaufverträgen.

Zudem hat der spanische Notar nicht so umfassende Pflichten wie sein deutscher Kollege. Diese und weitere Unterschiede der beiden Rechtsarten haben zur Folge, dass der Käufer beim Immobilienerwerb in Spanien sehr viel mehr eigenverantwortlich zu beachten hat, als der Käufer einer Immobilie in Deutschland.

Spanien verfügt über ein ausführlich gesetzlich geregeltes und sicheres Immobilienrecht, bei dessen Beachtung das Erwerbsrisiko nicht größer als in Deutschland ist. Jedoch gerade aufgrund der rechtlichen Unterschiede zum Heimatrecht und der Tatsache, dass sämtliche Dokumente in spanischer Sprache gehalten sind und Verträge grundsätzlich auf Spanisch geschlossen werden, sollte sich der Käufer von einem Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf das spanische Immobilienrecht beraten lassen.

Vor Vertragsschluss hat der Verkäufer eine Reihe von Dokumenten vorzulegen, wie zum Beispiel die im Eigentumsregister eingetragenen Kaufurkunde, einen Auszug aus dem Grundbuch in Spanien oder die notarielle Vollmachtsurkunde, die ihn zum Verkauf berechtigt, sofern der Verkäufer nicht selbst Eigentümer der Immobilie ist. Sinnvoll ist es auch, sich die Verträge mit den Wasser-, Strom- und anderen Versorgungsunternehmen zeigen zu lassen.

Noch ein paar Worte zur Aufenthaltsgenehmigung:

Als Angehöriger eines EU- Staates kann man jederzeit eine berufliche Tätigkeit in Spanien ausüben. Sind allerdings einmal Rechtsgeschäfte zu erledigen, kann eine Aufenthaltsgenehmigung, die Permiso de residencia, die Sache sehr erleichtern. Die Permiso de residencia kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Bei einem Aufenthalt unter drei Monaten muss nur ein gültiger Pass oder der Personalausweis für die Aufnahme einer selbstständigen oder unselbstständigen Arbeit vorgelegt werden. Die Meldepflicht entfällt ebenso wie die Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitsgenehmigung. Wenn Sie länger als drei Monate in Spanien wollen, besteht die Verpflichtung, sich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnsitzes, dem Ayuntamiento, zu melden. An Unterlagen müssen Sie nur Ihren deutschen Reisepass und einen Nachweis Ihres Wohnsitzes erbringen.

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